1.500€ Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

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Wallboxen an Sammelschiene mit 400V-Lastmanagement

Wer E-Bikes, E-Roller, E-Seniorenmobile oder ein E-Auto in der Tiefgarage laden möchte, sucht vergeblich nach einer anfahrbaren Steckdose. Wer als Mieter oder Vermieter Handlungsbedarf für sich sieht, kann sich ab 15.4.26 für die Bundesförderung „Laden im Mehrfamilienhaus“ bewerben.

Förderrahmen

  1. Bekanntmachung der Förderrichtlinie durch das BWM
  2. Presseartikel des ADAC zur Wallbox-Förderung
  3. Antragstellung ab 15.4.2026 bis 10.11.2026, Vergabe erfolgt gemäß „First-come first-serve“,
    Installation bis 3 Jahre nach Förderzusage.
  4. WEGweiser Schritt für Schritt zur Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus
  5. Förder-Voraussetzungen
    • Für mindestens 6 oder 20% der Stellplätze einer Wohnanlage wird die Förderung beantragt
    • Ökostrom-Nutzung obligatorisch

Vorgehensweise

Als Mieter/Eigentümer:
  • Interesse bekunden bei Eigentümer/Verwaltung.
  • Beschlussvorlage an Verwaltung senden für nächste Eigentümerversammlung
    Beschlussvorschlag für ein 230V-Ladekonzept.pdf
  • Falls die Verwaltung zeitnah keinen Förderantrag stellen sollte, dies als Eigentümer übernehmen
    Zur Antragstellung
  • Elektriker bitten um ein Angebot für die Installation von Zählerschrank zum eigenen Stellplatz.
    (Das liefert der Verwaltung eine erste Orientierung zur Ermittlung des Kostenrahmens)
Als Verwalter:
  • Kostenrahmen einholen für ca. Kosten, um Förderrahmen zu sichern
  • Förderantrag stellen (zeitnah) für alle relevanten Stellplätze
  • Unterjährige Bedarfsabfrage stellen bei den Eigentümern
  • Beschlussvorschlag unterbreiten zur Installationsmöglichkeit auf allen Stellplätzen
  • Empfehlung aussprechen für kostengünstige 230V-Ausführung
    anstatt 400V-Lastmanagement. Kostenvergleich siehe hier.

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