05.09.2023

Bürgerwindrad Stadtbergen - Zwischenbericht August 2023

Im November 2022 fand in Stadtbergen die Informationsveranstaltung "Energiewende in der Hand von Bürgerinnen und Bürgern" mit etwa 200 Teilnehmer*innen statt. Alles drehte sich hierbei um das Stadtberger Windrad. Vertreter einer Bürger-Energie-Genossenschaft beantworteten insbesondere Fragen, wie und wann sich Bürgerinnen und Bürger an einer Windkraftanlage beteiligen können.

Um Sie auf dem Laufenden zu halten, veröffentlichen wir hier den Zwischenbericht der Veranstalter, um zu zeigen, was sich seitdem ereignet hat und welche Hürden noch zu überwinden sind. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien schaffen wir die Energiewende auch in unserer Stadt.

Was sich bis heute getan hat, erfahren Sie hier oder in der PDF-Datei Update zum Bürgerwindrad Stadtbergen 8-2023.pdf

Was hat sich getan?

Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Die 10H-Regelung in Bayern, die den Mindestabstand einer Windkraftanlage (WKA) von der Wohnbebauung auf die 10-fache Anlagenhöhe festlegt, gilt nicht mehr uneingeschränkt. Für Anlagen, die im Wald, an Autobahnen oder in Gewerbegebieten errichtet werden, kann der Abstand nun auf 1000 Meter und weniger verringert werden.
Die Stadtberger Anlagen würden im bayerischen Staatsforst liegen, hier ist man offen für die Errichtung von Windkraftanlagen. Und auch der Stadtberger Stadtrat hat sich einstimmig für die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung auf Gemeindegebiet ausgesprochen, und zwar als „Bürgerwindräder“. Das heißt, nur unter Einbeziehung von Ihnen als Bürgerschaft!
In und für Stadtbergen wäre Platz zwei moderne, sehr leistungsfähige Anlagen, deren Abstand von der Wohnbebauung mehr als 1000 Meter beträgt.

Stadtberger Klimaschutzkonzept

Die Stadt Stadtbergen hat eine eigene Klimaschutz- Managerin. Mit ihr wird ein Klimaschutz-Konzept erstellt. Schon jetzt steht fest, dass die benötigte Menge an klimaneutraler Energie für Wärme, Strom und emissionsfreie Mobilität nur mit Windkraft möglich ist. Während im Sommer die Sonne einen entscheidenden Beitrag leistet, ist im Winter die Windkraft unerlässlich für die klimaneutrale Energiegewinnung.

Woran wird gearbeitet?

Rentabilität

Es ist sehr fraglich, ob nur zwei Windkraftanlagen an einem Standort profitabel sind. Deshalb sollte es eine Abstimmung mit dem benachbarten Großprivatwald-Eigentümer stattfinden, der wesentlich größere Flächen für Windräder hat und gleichfalls Interesse zeigt.

Einflugschneise Militärflugplatz Lagerlechfeld

Die Höhe der Anlagen spielt neben den Abstandsregeln auch für den Flugverkehr eine Rolle. Das Gebiet, das für die Windkraftnutzung infrage kommt, liegt im Pufferbereich einer Einflugschneise zum Militärflugplatz Lagerlechfeld. Hier sind derzeit nur Windräder mit maximaler Rotorspitzen-Höhe von 189 m zulässig – eine Höhe, die nach Expertenmeinung für die Rentabilität nicht ausreicht. Um den Pufferbereich zu verringern, finden Gespräch mit dem Verteidigungsministerium statt.

Kooperationen

Eine denkbare Option besteht darin, sich beim Bau von Bürgerwindrädern in benachbarten Kommunen anzuschließen, die der Höhenbeschränkung nicht unterliegen. Die Option auf die Standorte in Stadtbergen würde aufrechterhalten, in der Erwartung, dass sich das Verteidigungsministerium bewegt.

Umsetzungsdauer

Der Zeitraum von der Klärung derartiger Fragen und der umfangreichen Voruntersuchungen bis zum Bau und der Inbetriebnahme eines Windrades dauert bisher sechs Jahre und länger.
Wir hoffen, dass die Realisierung von Windkraft künftig deutlich schneller geht, denn nur mit Windkraft, so betonen wir nochmals, können wir, besonders von Oktober bis März, die Energie- und Wärmewende zur Klimaneutralität erreichen.

Häufige Fragen

F: Was bedeutet Bürgerwindrad?
A: Gemeint ist, dass sich Bürger*innen finanziell an den Windkraftanlagen beteiligen. Häufig errichten und betreiben Genossenschaften die Windkraftanlagen mit Bürgerbeteiligung. Gewinne bleiben so in der Region.

F: Ist der Standort im Naturschutzgebiet?
A: Nein

F: Können zwei Windräder überhaupt einen relevanten Beitrag zur Energieversorgung in Stadtbergen leisten?
A: Ja. Der jährliche Strombedarf einer mit Stadtbergen vergleichbaren bayerischen Kleinstadt liegt heute bei ca. 40GWh. Ein modernes Windrad liefert etwa 10GWh pro Jahr. Wenn Maßnahmen wie Wärmepumpen oder Elektroautos fossile Energie ersetzen, steigt der Strombedarf um schätzungsweise 60 GWh/a an.

F: Reicht es nicht, mehr Photovoltaikanlagen zu bauen?
A: Alleine mit PV-Strom kommt Stadtbergen nicht aus, da der Ertrag im Winter stark reduziert ist. Dies wird vorzugsweise durch Windräder ausgeglichen.

F: Also kann Stadtbergen den Energiebedarf mit Windkraft und Solarenergie decken?
A: Ja. Übers Jahr verteilt lässt sich der bisherige und der neue zusätzliche Strombedarf für Wärmepumpen und Elektromobilität klimaneutral zu fast 100 % decken, z. B. mit 2 bis 3 Windrädern und dem Ausbau der Photovoltaik um das 25- bis 30-fache von heute.

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Auszug aus dem Marktstammdatenregister: PV-Anlagen und Speicher, Entwicklung 2020 bis März 2023

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31.10.2022

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24.10.2022

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13.08.2022

Beantragung der Montage einer Balkon-PV-Anlage bei Eigentumswohnungen

Balkon mit und ohne PV Module
Wer im Mehrfamilienhaus an der Außenseite des Balkons eine PV-Anlage errichten möchte, benötigt die mehrheitliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Diese entscheidet auf Basis der Beschlussvorlage, welche der Verwalter auf die Agenda der Eigentümerversammlung (ETV) setzt.

An einem Beispiel wird gezeigt, was solche Balkonkraftwerke bringen und wie man vorgehen kann.

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31.05.2022

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10.02.2022

Zwischenbericht "Balkonkraftwerk Bürgerenergie-Stadtbergen 1"

Solarertrag am 9.2.2022

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