Verfahren zur Genehmigung einer Balkon-PV-Anlage bei Eigentumswohnungen

Um alle Eigentümer auf den Sachverhalt vorzubereiten, wurde der Verwaltung beigefügtes Plädoyer auf Eigentümerversammlung zur Balkon-PV-Anlage für die Einladung zur ETV zur Verfügung gestellt und im Vorfeld unten stehende Formulierung des Beschlussantrages abgestimmt.
Dieses Vorgehen hat bei zwei Eigentümergemeinschaften zur mehrheitlichen Zustimmung der Eigentümergemeinschaft geführt.

Falls Mieter die Nebenkosten durch eine (abnehmbare) Balkon-PV-Anlage reduzieren möchten, haben fürsorgliche Vermieter sicher Verständnis und bringen das Anliegen in die Eigentümerversammlung mit ein.

Beispieltext für einen Beschlussantrag

„Antrag von „EigentümerIn XY“: Anbringung einer PV-Anlage am Balkon

Beschlussantrag:
Die Eigentümergemeinschaft genehmigt „EigentümerIn XY“ die Montage von bis zu 3 Solarmodulen an der Außenseite seiner Balkonverkleidung unter Verwahrung gegen die Kostenlast für Montage und Folgekosten. Die Ausführung erfolgt fachgerecht.

Es werden abnehmbare Module wetterfest montiert. Der erzeugte Sonnenstrom wird über die Balkonsteckdose zum Sicherungskasten in der Wohnung geführt und von einer Elektrofachkraft angeschlossen. Stromkreise und Zähler anderer Wohnungen sind durch die Maßnahme nicht betroffen.“