Empfohlen wird ein 230V-Ladekonzept mit verstärkten Leitungen.
Die Installation erfolgt individuell abgesichert vom Wohnungszähler zum Stellplatz.
Die verfügbare Leistung beträgt max. 3,7kW je Anschluss.
Diese ist ausreichend für den Alltagsbedarf und vermeidet größere Eingriffe in die Infrastruktur
Die Anzahl der Teilnehmer ist sukzessive nach Bedarf erweiterbar
Den Zeitpunkt der Installation wählt jeder Eigentümer für sich selbst
Bei Erweiterungsbedarf für ein 400V-Ladekonzept sind die verlegten Leitungen verwendbar
Technik
Der 230V-3,7kW-Anschluss wird über eine verstärkte Leitung mit einer 16A-Sicherung einphasig realisiert.
Am Stellplatz kann man montieren lassen:
Schuko-Steckdose, roten oder blauen Leistungsstecker, Wallbox für einphasigen Betriebsmodus oder
eine Kombination.
Kosten pro Stellplatz
Die Kosten für ein 230V-Ladekonzept betragen ca. 1.500–2.500 € je Stellplatz.
(Elektriker-Angebot v 23.3.26 für Installation einer Steckdose inkl. 35m Leitungslänge: 1.625 € brutto)
Die angebotene Förderung liegt bei 1.300 € ohne und 1.500 € mit Stecker je Stellplatz.
Die verbleibende Zuzahlung im benannten Fall beträgt: 125 €.
(1.625 € für die Installation abzügl. 1.500 € Förderung)
Eine 400V-Installation mit Lastmanagement ist nicht Bestandteil dieses Beschlussantrages.
Der Vollständigkeit halber werden aber hier die Eckpunkte benannt:
- Anfangsinvestition für das Lastmanagement einmalig mit Gesamtkosten ab ca. 60.000 bis 150.000 €
- Bereitstellung der Mittel ggfs. aus Rücklage oder Sonderumlage der WEG
- Für ein 20 bis 30 Parteienhaus ergeben sich ca. 3.000–5.000 € pro Stellplatz, abzügl. Förderung
- Hohe Einmalkosten auch für unentschlossene Eigentümer
- Die Abgabeleistung je Anschluss beträgt 11kW via Wallbox
Inhalte für den Beschlussvorschlag auf der Eigentümerversammlung (ETV)
Grundsatzbeschluss
Genehmigung zur Installation von Ladeinfrastruktur an Stellplätzen,
idealerweise: generelle Freigabe für alle zukünftigen Interessenten
Technische Ausführung
Umsetzung als 230V-Ladekonzept, einphasig mit einem 3,7 kW Anschluss je Stellplatz
Verzicht auf 11 kW-Wallboxen mit Lastmanagement
Förderantrag
Zustimmung zur beantragten Förderung für die Wohnanlage
Beauftragung der Verwaltung zur Abwicklung
Kostenregelung
Kostenübernahme durch jeweilige nutzende Eigentümer
Transparente Regelung zu Installation, Betrieb und Wartung
Umsetzungskonzept
Installation erfolgt bei Bedarf je Stellplatz (modular erweiterbar)
Nutzung von Ökostrom sicherstellen (Fördervoraussetzung)
Wallboxen an Sammelschiene mit 400V-Lastmanagement
Wer E-Bikes, E-Roller, E-Seniorenmobile oder ein E-Auto in der Tiefgarage laden möchte, sucht vergeblich nach einer anfahrbaren Steckdose. Wer als Mieter oder Vermieter Handlungsbedarf für sich sieht, kann sich ab 15.4.26 für die Bundesförderung „Laden im Mehrfamilienhaus“ bewerben.
Falls die Verwaltung zeitnah keinen Förderantrag stellen sollte, dies als Eigentümer übernehmen Zur Antragstellung
Elektriker bitten um ein Angebot für die Installation von Zählerschrank zum eigenen Stellplatz.
(Das liefert der Verwaltung eine erste Orientierung zur Ermittlung des Kostenrahmens)
Als Verwalter:
Kostenrahmen einholen für ca. Kosten, um Förderrahmen zu sichern
Förderantrag stellen (zeitnah) für alle relevanten Stellplätze
Unterjährige Bedarfsabfrage stellen bei den Eigentümern
Beschlussvorschlag unterbreiten zur Installationsmöglichkeit auf allen Stellplätzen
Empfehlung aussprechen für kostengünstige 230V-Ausführung
anstatt 400V-Lastmanagement. Kostenvergleich siehe hier.
Sie gehören zu den Solar-Pionieren und haben eine PV-Anlage, deren EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft?
Sie möchten bereits vorzeitig die knappe Dachfläche durch effizientere Module und bessere Wechselrichter wirtschaftlicher nutzen?
Sie möchten die noch bis Ende 2026 laufende EU-Beihilfe-Regelung für Neuanlagen nutzen und von den aktuell (noch) niedrigen Modulpreisen profitieren?
Dann hätten Sie folgende Optionen:
Repowering der Altanlage mit neuen Modulen. Gesamtleistung kWp gleich oder kleiner, zwecks Erhalt der bestehenden EEG-Vergütung, Weiterbetrieb an bisherigen Wechselrichtern.
Auf freigewordener Dachfläche eine Neu-Anlage platzieren – übergangsweise für 100% Verkauf oder Überschussbetrieb (je nach Baujahr der Altanlage). EEG-Vergütung solange Bj. in 2026.
Die Größe des Hybrid-WRs bereits jetzt auslegen für späteren gemeinsamen Betrieb von Neu- und Repowering-Anlage.
EEG-Auslauf der Altanlage diese auf den WR der Neu-Anlage klemmen und insgesamt auf PV-Überschussbetrieb umstellen. Vergütungen werden saldiert.
Ggfs. Haus-Speicher oder E-Auto-Speicher ergänzen.
Ein Modulvergleich zeigt: 1,68-fachen Leistungszuwachs bei gleicher Fläche.
Damit erhöhen Sie auf begrenzter „Ernte“- / Dachfläche den wirtschaftlichen Nutzen und Ihre Autarkie. Sie sind bestens vorbereitet, zukünftige leistungsstärkere Verbraucher mit kostenlosem Sonnenstrom zu versorgen.
Wer sich in 2026 unverbindlich die noch günstige KfW-Förderung für Wärmepumpen sichern möchte, erhält beigefügt einen Ablaufplan an die Hand.
Für nachbarlichen Erfahrungsaustausch oder Besuch von Referenz-Anlagen gern melden.
Energetische Grüße
Um sich die aktuell noch! günstige Wärmepumpenförderung der Ampelregierung zu sichern sind folgende Schritte erforderlich (ersetzt nicht die Beratung beim Berater):
Beim Energieberater das 2-teilige Dokument a: iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) mit b: Heizlastberechnung bestellen. Vor-Ort-Besuch. Kosten 900€. Gültig 15 Jahre.
Nur mit einem iSFP gibt’s die KfW-Förderung, u.a. auch für spätere energetische Einzel-Maßnahmen am Haus nutzbar.
Anhand der Heizlastberechnung wählt der Heizungsfachmann die treffende Wärmepumpe aus.
Einen Heizungsfachmann um ein Angebot für Einbau einer Wärmepumpe bitten, Proforma-Bestellung mit Rücktrittsklausel („aufschiebende oder auflösende Bedingung“) tätigen, um vom Heizungsfachmann die Fördernummer BZA-ID zu erhalten.
Einige Unternehmen erstellen für Euch den KfW-Förderantrag Nr. 458 ggfs. gegen zusätzliche Bearbeitungsgebühr von ca. 200 € gleich mit oder sich selbst dransetzen. Erforderliche Dokumente online hochladen.
Die Förderzusage gilt 3 Jahre. Somit ist der gute Zuschuss gesichert und Ihr habt Zeit, Eure Entscheidung reifen zu lassen oder ggfs. die treffende Lösung zu erarbeiten.
Zur Platzierung am Grundstück: Die Entfernung von WP zum Heizungs-Keller darf gut ca. 10-15m betragen, auch außerhalb vom Haus geführt. Die 3m-Abstandsvorgabe zu anderen Grundstücken gilt in Bayern nicht mehr. Je nach Bebauungsdichte einen Schallleistungspegel von kleiner 48dBa bevorzugen. Je nach vorhandenem Stellbereich gibt es die Wärmepumpenform hochkant oder quer.
Ausblick Betriebskosten: Die WP erzeugt aus 1kWh Strom ca. 4kWh Wärme (1:4). Bei einem angenommenen Gaspreis von 12c und einem Wärmepumpenstrompreis von 24c halbieren sich die bisherigen Gas-Wärmekosten. Bei ungedämmtem Haus eher Verhältnis 1:3,5.
Die Bürger-Energie Stadtbergen (BES) ist eine private Initiative von Sebastian Brenner und Jürgen Umlauft mit dem Ziel, die Energiewende durch Bürgerbeteiligung zu beschleunigen. Die Initiative soll die Kommunikation unter interessierten Bürger*innen, die an der Energiewende interessiert sind und sich aktiv daran beteiligen wollen, erleichtern.
Die BES berichtet über Fortschritte bei der nachhaltigen Energieerzeugung und Energienutzung (insbesondere Photovoltaik, Wärmegewinnung, Mobilität) und verweist auf externe Beiträge zum Thema. Daraus soll sich eine Datensammlung und Bibliothek von Aktivitäten der BES rund um die Energiewende entwickeln.
Wir verstehen uns als überparteiliche Initiative, um Kontakte zu knüpfen und Informationen zugänglich zu machen. Wir sind offen für eine Zusammenarbeit mit anderen Bürger-Initiativen, Vereinen und Organisationen, denen der Klimaschutz durch nachhaltige Energieerzeugung und die tatkräftige Umsetzung der Energiewende ein Anliegen sind.