Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Datum


Wallboxen an Sammelschiene mit Internetanschluss

Lösung mit Wallbox oder Steckdose
ohne Lastmanagement.

Wer E-Bikes, E-Roller, E-Seniorenmobile oder ein E-Auto in der Tiefgarage laden möchte, sucht vergeblich nach einer anfahrbaren Steckdose. Wer als Mieter oder Vermieter Handlungsbedarf für sich sieht, kann sich ab 15.4.26 für die Bundesförderung „Laden im Mehrfamilienhaus“ bewerben.

Grundsätzlicher Förderrahmen

  1. Bekanntmachung der Förderrichtlinie durch das BWM
  2. Presseartikel des ADAC zur Wallbox-Förderung
  3. Direkt zur Antragstellung ab 15.4.2026 bis 10.11.2026, Installation bis 3 Jahre nach Förderzusage erforderlich.
    Vergabe des Fördervolumens erfolgt gemäß „First-come first-serve“.
  4. WEGweiser Schritt für Schritt zur Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus mit zwei PDFs zum herunterladen.
  5. Zustimmung der Eigentümerversammlung (ETV)
    Grundsätzlich ist für die Installation eines Elektroanschlusses am Stellplatz die 50%-ige Zustimmung der ETV erforderlich. Falls Sie noch keine Freigabe durch die ETV erhalten haben, sollten Sie Ihr Anliegen als Tagesordnungspunkt rechtzeitig im Vorfeld einer Einladung bei Ihrer Verwaltung/Ihrem Vermieter anmelden.
    Tipp: Generelle Freigabe auch für alle zukünftigen Interessenten beschließen lassen.
  6. Förder-Voraussetzungen
    • Für mindestens 6 oder 20% der Stellplätze einer Wohnanlage wird die Förderung beantragt
    • Ökostrom-Nutzung obligatorisch

Technischer Hintergrund und Kosten

  1. Jeder Teilnehmer erhält seine eigene Leitung im Zählerschrank vom vorhandenen Wohnungs-Zähler zu seinem Stellplatz oder mit Lastmanagement via Sammelschiene und Internetkabel zum Stellplatz.
  2. Hinweis: keine 11 kW-Wallbox in der ETV beantragen. Warum?
    Eine Wallbox wird ider Regel mit einer Anschlussleistung von 11 kW/3-phasig in Verbindung gebracht. Ohne ein Lastmanagement-System kann deren hohe Leistungsaufnahme den Hausanschluss bei mehreren Wallboxen überlasten. Zusätzlich fordert der Netzbetreiber einen Internetanschluss mit Signalleitung zwecks Lastabschaltung zu verlegen. Gesamtkosten und oft fehlender Platzbedarf im Zählerraum können in der ETV zur grundsätzlichen Ablehnung auch nur einzelner E-Installation führen.
  3. Empfehlung für die ETV:
    Einen 1-phasigen 230 V-16 A – Anschluss für Steckdose oder Wallbox beantragen. Die max. Leistungsentnahme liegt bei 3,7 kW. Das ist vergleichbar mit der Leistungsaufnahme von Trocknern/Waschmaschinen etc. und führt in der ETV nicht zur Ablehnung wegen Überlast des Hausanschlusses.
  4. Den Abschluss der Installation bildet je nach Nutzung die 230 V-Steckdose und/oder eine Wallbox. Ein E-Mobil kann über die 1-phasig! angeschlossene Wallbox mit ca. 20km/Stunde geladen werden, was ausreichend ist, um nach 10 h am nächtlichen Stellplatz morgens 200 km weit zu fahren.
  5. Eine Kostenabschätzung für die Installation einer 230V-Steckdose am TG-Stellplatz erstellt der lokale Elektriker. Bisherige Angebote liegen bei 1.500€ bis 2.000€ abhängig von Leitungslänge zum Stellplatz. Die Fördersumme beträgt 1.300 oder 1.500€.

Hinweis für die Verwaltung

  1. Für die Antragsstellung wird benötigt
    • Teilungserklärung
    • Verwaltervertrag
    • Kostenangebot
  2. Der Kostenrahmen beträgt bei Lastmanagement-Systemen ca. 120€-180T€. Bei einer 1-ph/230V-16A-Installationen berechnet er sich mit Anzahl der Stellplätze mal Kosten der Einzelinstallation. Also bei z.B. 30 verfügbaren Stellplätzen ergibt sich ein Kostenrahmen von 30 mal 2.000€ = 60.000€.
  3. Falls die Verwaltung zeitnah oder grundsätzlich keinen Förderantrag stellen sollte, kann ein Eigentümer allein stellvertretend einen Förderantrag für alle Interessierten stellen, indem er sich von ihnen zur Abwicklung der Förderung autorisieren lässt.

Tipps zur zeitnahen Vorgehensweise

Als Mieter:
  • Bei Vermieter/Eigentümer Interesse bekunden
Als Eigentümer:
  • Kostenangebot erstellen lassen für die Installation einer 1ph-230V-16A Steckdose/Wallbox vom Zähler zum Stellplatz
  • Verwalter bitten, auf Basis des Angebotes einen Förderantrag für alle Stellplätze zu stellen
  • Verwaltungsbeirat informieren
Als Verwalter:
  • Förderantrag für alle relevanten Stellplätze stellen (zeitnah, um mit Fördernummer die Fördersumme zu reservieren)
  • Unterjährig Bedarfsabfrage bei den Eigentümern stellen
  • Auf nächster Eigentümerversammlung Beschlussantrag stellen zur Genehmigung einer Installation auf jedem Stellplatz
  • Weitere Schritte ergeben sich aus der Förderrichtline

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