
Zählerschrank im Mehrparteienhaus
Zwei technische Ausführungen
Empfohlen wird, keine 400 V/11 kW-Wallboxen mit Lastmanagement zu beantragen, da dies zu hohen Einmalkosten auch für unentschlossene Eigentümer führt. Stattdessen wird ein 1-phasiger 230 V/3,7 kW Anschluss pro Stellplatz empfohlen (Schukodose und/oder Wallbox).- Dieser ist ausreichend für den Alltagsbedarf und vermeidet größere Eingriffe in die Infrastruktur
- Ist individuell erweiterbar
- Den Zeitpunkt der Installation wählt jeder Eigentümer nach Bedarf
- Die verlegten Leitungen sind verwendbar für eine spätere Erweiterung auf 400V.
Kosten pro Stellplatz
- Die 400V-Version mit Lastmanagement kommt auf Gesamtkosten ab ca. 60.000 bis 150.000 €. Für ein 20 bis 30 Parteienhaus ergeben sich ca. 3.000–5.000 € pro Stellplatz.
- Bei der 230V-Version sind es ca. 1.500–2.000 € pro Stellplatz.
- Die Förderung für beide Versionen liegt bei 1.300–1.500 € je Stellplatz.
Inhalte für den Beschlussvorschlag auf der Eigentümerversammlung (ETV)
- Grundsatzbeschluss
Genehmigung zur Installation von Ladeinfrastruktur an Stellplätzen
Idealerweise: generelle Freigabe für alle zukünftigen Interessenten - Technische Ausführung
Umsetzung als 1-phasiger 230V/3,7 kW Anschluss je Stellplatz
Verzicht auf 11 kW-Wallboxen mit Lastmanagement - Förderantrag
Zustimmung zur beantragten Förderung für die Wohnanlage
Beauftragung der Verwaltung zur Abwicklung - Kostenregelung
Kostenübernahme durch jeweilige nutzende Eigentümer
Transparente Regelung zu Installation, Betrieb und Wartung - Umsetzungskonzept
Installation erfolgt bei Bedarf je Stellplatz (modular erweiterbar)
Nutzung von Ökostrom sicherstellen (Fördervoraussetzung) - Muster für den Beschlussvorschlag des skalierbaren 230V-Ladekonzeptes
Beschlussvorschlag für 230V-Ladekonzept.pdf
Aufgaben der Hausverwaltung
- Kostenbasis schaffen
Angebot(e) für 1-phasige 230 V-Installationen alternativ 400V-Lastmanagement einholen - Erforderliche Unterlagen zusammentragen
Teilungserklärung
Verwaltervertrag
Kostenangebote - Förderantrag stellen (zeitnah!) für möglichst viele bzw. alle Stellplätze (Reservierung der Fördermittel)
- Bedarfsermittlung im Vorfeld der ETV durchführen
- Beschlussantrag vorbereiten für Installationsfreigabe auf allen Stellplätzen
- Beschlussantrag vorbereiten mit Empfehlung für ein skalierbares Ladekonzept