Beschlussvorschlag für 230V-Ladekonzept Technik Kosten

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Zählerschrank im Mehrparteienhaus

230V-Ladekonzept mit verstärkten Leitungen

Empfohlen wird ein 230V-Ladekonzept mit verstärkten Leitungen.

Die Installation erfolgt individuell abgesichert vom Wohnungszähler zum Stellplatz.
Die verfügbare Leistung beträgt max. 3,7kW je Anschluss.

  1. Diese ist ausreichend für den Alltagsbedarf und vermeidet größere Eingriffe in die Infrastruktur
  2. Die Anzahl der Teilnehmer ist sukzessive nach Bedarf erweiterbar
  3. Den Zeitpunkt der Installation wählt jeder Eigentümer für sich selbst
  4. Bei Bedarf sind die verlegten Leitungen für ein 400V-Ladekonzept mit Lastmanagement verwendbar

Technik

Der 230V-3,7kW-Anschluss wird über eine verstärkte Leitung mit einer 16A-Sicherung einphasig realisiert.
Als Abschluss am Stellplatz kann gewählt werden eine Schuko-Steckdose, ein roter oder blauer Leistungsstecker,
eine Wallbox für einphasigen Betrieb oder eine Kombination.

Kosten pro Stellplatz

  1. Die Kosten für ein 230V-Ladekonzept betragen ca. 1.500–2.500 € je Stellplatz.
    (Elektriker-Angebot v 23.3.26 für Installation einer Steckdose inkl. 35m Leitungslänge: 1.625 € brutto)
  2. Die angebotene Förderung liegt bei 1.300 € ohne und 1.500 € mit Stecker je Stellplatz.
  3. Die verbleibende Zuzahlung im benannten Fall beträgt: 125 €.
    (1.625 € für die Installation abzügl. 1.500 € Förderung)

Eine 400V-Installation mit Lastmanagement ist nicht Bestandteil dieses Beschlussantrages.
Der Vollständigkeit halber werden aber hier die Eckpunkte benannt:
- Anfangsinvestition für das Lastmanagement einmalig mit Gesamtkosten ab ca. 60.000 bis 150.000 €
- Bereitstellung der Mittel ggfs. aus Rücklage oder Sonderumlage der WEG
- Für ein 20 bis 30 Parteienhaus ergeben sich ca. 3.000–5.000 € pro Stellplatz, abzügl. Förderung
- Hohe Einmalkosten auch für unentschlossene Eigentümer
- Nur wenn das Lastmanagement es zuläßt, sind je Anschluss Abgabeleistungen bis11kW via Wallbox möglich.

Inhalte für den Beschlussvorschlag auf der Eigentümerversammlung (ETV)

  1. Grundsatzbeschluss
    Genehmigung zur Installation von Ladeinfrastruktur an Stellplätzen,
    idealerweise: generelle Freigabe für alle zukünftigen Interessenten
  2. Technische Ausführung
    Umsetzung als 230V-Ladekonzept, einphasig mit einem 3,7 kW Anschluss je Stellplatz
    Verzicht auf 11 kW-Wallboxen mit Lastmanagement
  3. Förderantrag
    Zustimmung zur beantragten Förderung für die Wohnanlage
    Beauftragung der Verwaltung zur Abwicklung
  4. Kostenregelung
    Kostenübernahme durch jeweilige nutzende Eigentümer
    Transparente Regelung zu Installation, Betrieb und Wartung
  5. Umsetzungskonzept
    Installation erfolgt bei Bedarf je Stellplatz (modular erweiterbar)
    Nutzung von Ökostrom sicherstellen (Fördervoraussetzung)
  6. Muster für den Beschlussvorschlag des skalierbaren 230V-Ladekonzeptes
    Beschlussvorschlag für ein 230V-Ladekonzept.pdf

Aufgaben der Hausverwaltung

  1. Kostenbasis schaffen
    Angebot(e) für 1-phasige 230 V-Installationen alternativ 400V-Lastmanagement einholen
  2. Erforderliche Unterlagen zusammentragen
    Teilungserklärung
    Verwaltervertrag
    Kostenangebote
  3. Förderantrag stellen (zeitnah!) für möglichst viele bzw. alle Stellplätze (Reservierung der Fördermittel)
  4. Bedarfsermittlung im Vorfeld der ETV durchführen
  5. Beschlussantrag vorbereiten für Installationsfreigabe auf allen Stellplätzen
  6. Beschlussantrag vorbereiten für ein skalierbares 230V-Ladekonzept

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